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   BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93   

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https://dejure.org/1994,4635
BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93 (https://dejure.org/1994,4635)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1994 - 2 StR 674/93 (https://dejure.org/1994,4635)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 2 StR 674/93 (https://dejure.org/1994,4635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Tatbestandsverwirklichung - Einfuhr - Tatbeitrag - Zusage - Sukzessive Mittäterschaft - Ursächlichkeit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93
    Im Zeitpunkt seiner Kenntniserlangung vom genauen Aufenthaltsort der Kurierin war aber selbst nach seiner Vorstellung - tatsächlich schon vorher durch die Sicherstellung des Rauschgifts (vgl. BGH NStZ 1990, 39) - die Einfuhr beendet.
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 236/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93
    Die Kurierin hatte es lediglich in dem vom Auftraggeber bestimmten Hotel aufzubewahren und abzuwarten, bis eine ihr unbekannte Person sie abholen und mit dem Betäubungsmittel in das Ausland schleusen werde (siehe zu einem Fall der Hehlerei bei vergleichbarem SachverhaltUrt. vom 29. September 1953 - 2 StR 236/53).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93
    Kann er dagegen die weitere Tatausführung nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs schon alles getan ist und weil das Verhalten des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH NStZ 1984, 548 m. Rspr. Nachw.).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur

    Dem Angeklagten durfte die von anderen begangene Einfuhrtat aber nur zugerechnet werden, wenn er selbst vor Tatbeendigung einen Beitrag zur Tatbestandsverwirklichung geleistet hat (BGH NStZ 1984, 548; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 32).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Aus diesem Grunde kommt auch eine Verurteilung als (Mit-)Täter nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 32) nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1984, 548 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 558; Lackner StGB 22. Aufl. § 25 Rdn. 12).
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